Startseite

Im Glauben an Jesus Christus und in christlicher Freiheit und Verantwortung haben Menschen seit dem Ursprung des Christentums Stiftungen errichtet, um Zwecke zu erfüllen, die ihnen aus diesem Glauben heraus wesentlich waren. Diese kirchlichen Stiftungen prägen und gestalten bis heute das Bild von Kirche und Gesellschaft mit. Sie sind Ausdruck dafür, dass die Welt von Gott getragen ist und von ihm her Grund, Bestand und Sinn hat. Kirchliche Stiftungen bilden in der Vielfalt ihrer Arbeit alle Bereiche des kirchlichen Lebens ab. Die Kirche berät und begleitet Stiftungen sowie künftige Stifterinnen und Stifter. Sie fördert und schützt Stiftungen und stärkt deren Leistungsfähigkeit, Entschlusskraft und Selbstverantwortung. Die kirchliche Aufsicht stellt sicher, dass die Verwaltung der Stiftungen nach Maßgabe des kirchlichen und staatlichen Rechts sowie im Einklang mit dem Stifterwillen und der Stiftungsverfassung geschieht.

So auch unsere Stiftung Lutherkirche:

Es begann mit zwei größeren Erbschaften. Um das Kapital dauerhaft zu erhalten, wurde eine Stiftung gegründet. Diese wurde im Frühjahr 2011 von der Landeskirche genehmigt und finanziell zusätzlich gefördert. Die Stiftung würdigt in besonderer Weise die Vermächtnisse von Gerhard Klahr und Irmgard Porree.
Sie ist gemeinnützig und steuerlich begünstig.
Ihr Vermögen wird auf Dauer ungeschmälert erhalten.
Aus den Zinserträgen Ihres Kapitals fördert die Stiftung die Arbeit im Kindergarten sowie diakonische Arbeit in der Gemeinde. Außerdem geht es um die Erhaltung der Lutherkirche und Projekte zur Vermittlung christlicher Werte.

Stiftungen sind steuerlich besonders begünstigt.

Durch Zustiftungen wird die Stiftung Lutherkirche in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt. Auch für weitere Erbschaften und Spenden ist die Stiftung offen. Dabei können gezielt einzelne Säulen aus dem Stiftungsvermögen aufgestockt werden: Die Arbeit im Kindergarten oder die diakonische Arbeit oder die Gemeindearbeit und der Erhalt der Kirche.