Grabpflege

„Ich möchte niemandem zur Last fallen!“
Diesen Satz höre ich als Pastor häufig, wenn Menschen sich Gedanken über ihr Alter und ihr Sterben machen. Es ist für die meisten Menschen – unabhängig von ihrem Alter - nicht leicht, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. So kommt es vor, dass man gar nicht miteinander spricht und eine einsame Entscheidung fällt. Entweder es ist wie bei mir so, dass keine Angehörigen in der Nähe wohnen oder man möchte diese nicht belasten – wer weiß heute schon wie sich die Dinge in zehn und zwanzig Jahren entwickeln?

So ergibt sich in Großstädten ein schon deutlich wahrnehmbarer Dreiklang: einsames Leben im Alter, sang- und klangloses Sterben und unkenntliches Grab.

Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, wie wichtig es ist, einen Ort der Trauer zu haben. Nicht der Grabstein, aber der besondere Platz zum Gedächtnis hat eine heilende Wirkung. – In meinen Gesprächen ermutige ich daher, sich zur rechten Zeit mit dem Alter, dem Sterben und dem Grab zu beschäftigen – so wie es die Bibel weiß: „Bestelle dein Haus, denn du wirst sterben und nicht am Leben bleiben.“ (2. Könige 20,1)

Das ist nicht nur eine Frage des Einzelnen, sondern des ganzen Gemeinwesens. Zum einen trägt der Friedhof viel zum Zusammenhalt und zur Ortsbezogenheit bei. Zum anderen sieht der christliche Glaube in der Bestattungskultur von alters her ein „Werk der Barmherzigkeit“ und somit immer schon eine Aufgabe der ganzen Gemeinde. Die Erinnerung an die Verstorbenen ist uns von Gott ebenso aufgetragen wie die Hoffnung, dass sie durch Christi Fürbitte bei ihm eine ewige Heimat finden.

Die Stiftung: eine starke Partnerin

Wenn ich die Sorgen der Menschen sehe und gleichzeitig bedenke, dass wir Christen Halt und Geborgenheit über den Tod hinaus bekennen, dann ergibt sich für mich: Die Stiftung Lutherkirche Leer kann erreichen, was dem Einzelnen kaum oder schwer möglich ist – nicht nur heute, sondern über den Tag hinaus. Das hat sie schon in den ersten sechs Jahren ihres Bestehens gezeigt, in denen sie in der Unterstützung der Arbeit der Lutherkirchengemeinde Leer viel Gutes getan hat, besonders für die Arbeit der Kindertagesstätte Pastorenkamp und die Unterstützung Bedürftiger.

Hinzu kommt: Die Stiftung wird vom Staat sogar ermutigt und unterstützt, dass Andenken und Gedächtnis der Stifter zu wahren und „ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren“ wie es im Gesetz (§58 AO) heißt. Der Staat fördert nämlich durch Steuerbefreiung eine angemessene, würdige Bestattungskultur und bekennt sich damit zum christlichen Erbe, das die Würde des Menschen nicht mit dem Tod enden lässt. Und was für bekannte Stifterpersönlichkeiten und einzelne Mäzene schon immer gegolten hat, gilt jetzt auch für Stifter der Stiftung Lutherkirche Leer!

„Gemeinsam leben wir, im Sterben stehen wir einander bei und im Tod sorgen wir füreinander.“ Damit widersetzt sich die Stiftung dem modernen Trend: Wie seit Alters her sorgen die Lebenden für die Gräber der Verstorbenen – Tod und Leben gehören zu unserem Leben als Christen.

Und so geht es

Die Stiftung Lutherkirche Leer bietet Stiftern ab dem 1.7.2016 an, eine Stiftung in Höhe von 10.000 Euro mit der Auflage der Grabpflege für 20 Jahre zu versehen.

Damit möchte die Stiftung
  • Ihnen die Sorge um die Grabpflege nehmen,
  • die dauerhafte Freundschaft von Stiftern und Stiftung zum Ausdruck bringen,
  • das Andenken der Stifter angemessen ehren,
  • einen Ort der Trauer auf dem Lutherischen Friedhof erhalten,
  • die christliche Hoffnung über den Tod hinaus zum Ausdruck bringen
  • und das von der Bibel aufgetragene „Werk der Barmherzigkeit“ tun.
Der Stifter kann sich darauf verlassen, dass sein Grab und das der darin beerdigten nächsten Angehörigen so gepflegt und in Stand gehalten wird, wie es dem Standard entspricht. Weitere Sicherheit gibt, dass die gesamte Öffentlichkeit sich von der ordentlichen Pflege des Grabes überzeugen kann. Es wird also keinen Vertrag und keine Leistungsbeschreibung geben, weil keine Dienstleistung verkauft wird.
Die Pflege beginnt nach der ersten Bepflanzung der Grabstelle und endet nach 20 Jahren. Höhere Stiftungen bringen keine aufwendigere Pflege mit sich. Friedhofsgebühren werden von der Stiftung nicht übernommen. Die Stiftung wird mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt.

Mit dem Ablauf der 20 Jahre entfällt die Auflage des Stifters und der Ertrag des Kapitals wird vollständig für Stiftungszwecke verwendet. Das Kapital wird durch die Grabpflege also nicht verzehrt.

Bitte sprechen Sie uns an, um Einzelheiten für Ihre persönliche Situation zu bedenken. Frau Traute Klapproth freut sich ebenso auf Ihren Anruf unter 97 96 81 50 wie ich unter 0151-23562777.

„Gemeinsam leben wir, im Sterben stehen wir einander bei und im Tod sorgen wir füreinander.“

Pastor Christoph Herbold